Die Quellensteuer auf Kapitalerträge ist eine Steuer, die direkt an der Quelle erhoben wird, also dort, wo die Kapitalerträge entstehen. Hier sind einige wichtige Punkte:
- Definition: Die Quellensteuer wird direkt von der Bank oder dem Finanzinstitut einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dies betrifft Zinsen, Dividenden und andere Kapitalerträge.
- Zweck: Sie dient dazu, die Steuererhebung zu vereinfachen und sicherzustellen, dass Steuern auf Kapitalerträge korrekt und zeitnah abgeführt werden.
- Höhe: In Deutschland beträgt die Quellensteuer auf Kapitalerträge 25% (Abgeltungssteuer), zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Doppelbesteuerung: Bei ausländischen Kapitalerträgen kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. In solchen Fällen können Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) helfen, die Steuerlast zu reduzieren.
Die Quellensteuer sorgt dafür, dass die Steuerpflichtigen ihre Kapitalerträge nicht selbst in der Steuererklärung angeben müssen, da die Steuer bereits einbehalten wurde.